Warning: Creating default object from empty value in /www/htdocs/w00601c5/mehr/wp-content/plugins/members/includes/functions.php on line 21
Allgemeine Geschäftsbedingungen | MEHR! Stadtteilmagazin Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Online
AGB Print

AGB Online

Präambel

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die generellen, gegenseitigen Vertrags- und Verhaltenspflichten der Vertragspartner. Die Mehr Medien GmbH (nachfolgend: MEHR!) ist Vermarkter von Online-Werbeflächen von www.mehr-duesseldorf.de . MEHR! bietet Kunden die Möglichkeit, Werbemittel (Banner etc.) auf den von MEHR! vermarkteten Werbeflächen im Internet zu veröffentlichen.

1. Allgemeines
1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MEHR! und dem Kunden, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermarktung und/oder Auslieferung von Werbemitteln im Internet stehen, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von MEHR! und die Mediadaten in der jeweils geltenden Fassung. Dem Kunden ist bekannt, dass die jeweils geltende Preisliste und die Mediadaten unter http://mehr-duesseldorf.de/mehr_werbeerfolg/mediadaten-online/ im Internet einsehbar sind.
2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
3) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages des Kunden geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEHR!.
4) MEHR! behält sich vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Kunden, die von den Änderungen wegen noch laufender aktueller Werbeaufträge betroffen sind, werden per E-Mail über Änderungen an den Geschäftsbedingungen informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Information den Änderungen widerspricht. MEHR! wird in der E-Mail gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Frist hinweisen. Widerspricht ein Kunde den Änderungen an den Geschäftsbedingungen, hat MEHR! unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen und zu beenden.
5) MEHR! erbringt seine Leistungen nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein Fernabsatzvertragsverhältnis i. S. d. § 312b BGB nicht zustande kommt.

2. Leistungen von MEHR!
1) Die Leistung von MEHR! beinhaltet die zeitlich begrenzte Auslieferung von Werbemitteln auf den von MEHR! und Kooperationspartnern vermarkteten Portalen im Internet. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß der jeweils geltenden Preisliste und/oder Mediadaten. Die Details der Leistungen werden zwischen den Parteien jeweils im Rahmen des Kundenauftrags vereinbart.
2) Werbemittel des Kunden werden durch den Einsatz von Ad-Servern und/oder Ad-Server-Konzepten von MEHR! auf den vermarkteten Internetseiten veröffentlicht. Art und Umfang der Anzeige von Werbemitteln richten sich nach den Vereinbarungen der Parteien. MEHR! bietet bestimmte Verfahren an, um Art und Umfang der Veröffentlichung von Werbemitteln zu steuern.
3) MEHR! bietet Kunden auch Sonder-Werbeformen (z.B. Sponsor- Partnerschaften) nach freiem Ermessen an.
4) MEHR! bietet dem Kunden die Erstellung von zielgruppengerechten und technisch geeigneten Werbemitteln an. Diese Leistung wird gesondert berechnet und ist zuvor gesondert zu vereinbaren.

3. Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln kommt erst mit Bestätigung des Werbeauftrages des Kunden durch MEHR! zustande. Die Bestätigung erfolgt in Schriftform oder Textform (z. B. E-Mail).

4. Pflichten des Kunden
1) Der Kunde ist verpflichtet, MEHR! die Werbemittel in geeigneten Formaten zur Verfügung zu stellen, die eine Veröffentlichung ohne weitere Bearbeitung über einen Ad-Server ermöglichen. MEHR! kann nicht geeignete Werbemittel zurückweisen. Details zu den Formaten sind der Preisliste und/oder Mediadaten von MEHR! zu entnehmen. MEHR! wird dem Kunden auf Anfrage Details zu den Format- Anforderungen mitteilen. Der Kunde kann die Werbemittelerstellung bis 5 Werktage vor Schaltung auch bei MEHR! beauftragen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, nur Werbemittel zur Verfügung zu stellen und/oder zu nutzen, die nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder missbräuchliche Inhalte enthalten. Missbräuchliche Inhalte sind insbesondere:
a) die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger, diffamierender, eindeutig pornografischer oder sonstiger anstößiger Inhalte
b) die Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung von Personen
c) die Nutzung/Vervielfältigung/Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschütztem Material
d) die Veröffentlichung von sonstigen rechtswidrigen Inhalten
e) Inhalte, die gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markengesetz (MarkenG) oder sonstige Werberichtlinien verstoßen.
3) MEHR! kann die Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln, die gegen Gesetzte verstoßen oder missbräuchliche Inhalte enthalten (Absatz 2) verweigern.
4) MEHR! behält sich zudem das Recht vor, die Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln mit „anstößigen“ Inhalten nach billigem Ermessen zu verweigern.
5) MEHR! ist berechtigt, die Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln des Kunden vorübergehend ganz oder teilweise zu unterbrechen, wenn zumindest ein hinreichender Verdacht besteht, dass über das Internet zugängliche Werbemittel des Kunden rechtswidrige Inhalte enthalten, weil:
a) eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erfolgte, die nicht offensichtlich unbegründet ist oder
b) Ermittlungen staatlicher Behörden gegen den Kunden begonnen haben, die die Inhalte der Werbemittel ganz oder teilweise betreffen. Der Kunde ist unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) über die Unterbrechung/Sperrung zu informieren. Die Sperrung wird beendet, sobald feststeht, dass der Verdacht unbegründet ist.
6) Der Kunde stellt MEHR! von allen Verpfl ichtungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechten, übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter ergeben können, frei. Dies beinhaltet auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung inkl. entstandener Rechtsanwaltskosten.
7) Der Kunde sichert zu, dass er über die für die Erbringung der Leistungen von erforderlichen Nutzungsund Verwertungsrechte an den Werbemitteln verfügt.
8) Der Kunde räumt MEHR! ein einfaches, widerrufl iches Nutzungsrecht an den auszuliefernden Werbemitteln zur Speicherung, Vervielfältigung und der ganz oder teilweisen öffentlichen Zugänglichmachung für Zwecke der Erbringung der Leistungen von MEHR! ein.

5. Vergütung
1) Die Vergütung der von MEHR! erbrachten Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
2) Die Vergütung wird dem Kunden von MEHR! grundsätzlich nach Veröffentlichung des Werbemittels in Rechnung gestellt. Der Zahlungsanspruch ist mit Zugang der Rechnung fällig und binnen 14 Tagen ohne Abzug, bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang abzüglich 3 Prozent Skonto an MEHR! zu zahlen.
3) MEHR! kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen.

6. Haftung
1) MEHR! gewährleistet die Auslieferung/Veröffentlichung der Werbemittel des Kunden gemäß der jeweils vereinbarten Kampagnendaten (Zielgruppe, Werbeträger, Werbeform, Zeitraum, Anzahl).
2) MEHR! trägt keine Gewähr für die Störungen in der Auslieferung/ Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung in Kommunikationsnetzen Dritter verursacht wurden und nicht von MEHR! zu vertreten sind.
3) MEHR! trägt keine Gewähr für Störungen in der Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Fehler in dem Werbemittel selbst verursacht werden.
4) MEHR! haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von MEHR! verursachten Schäden unbeschränkt.
5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MEHR! im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
6) Im Übrigen haftet MEHR! nur, soweit MEHR! eine wesentliche Vertragspfl icht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspfl ichten werden dabei abstrakt solche Pfl ichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Kündigung
1) Der vereinbarte Vertragslaufzeit wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MEHR! insbesondere in jedem Fall vor, indem
a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht.
b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf MEHR! jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen.
3) Der Kunde kann Aufträge, bei denen MEHR! noch nicht mit der Erbringung von Leistungen begonnen hat, stornieren. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes erhoben, die mit Rechnungsstellung fällig wird.

8. Schlussbestimmungen
1) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von MEHR! ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

nach oben

AGB Print

1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2) Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6) Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgen dann, wenn der Auftraggeber erklärt, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7) Textteil (Insel)-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßen Ermessen des Verlages gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Form oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9) Für die rechtzeitige Ablieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung der eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die Betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüberhinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufl euten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen des Auftraggebers müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt wird.
12) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13) Falls der Auftraggeber nicht Vorkasse leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Aufraggeber bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16) Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17) Aus einer Aufl agenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf eine andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Aufl agenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Aufl age bis zu 50 000 Exemplare 20 v. H., bei einer Aufl age bis zu 100 000 Exemplare 15 v. H., bei einer Aufl age bis zu 500 000 Exemplare 10 v. H., bei einer Aufl age über 500 000 Exemplare 5 v. H. Beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Aufl age so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf eines Auftrages.
19) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufl euten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers auch bei Nicht-Kaufl euten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlegers vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
c) Der Rücktritt von einem Anzeigenauftrag muss schriftlich erfolgen. Nach dem der Preisliste zu entnehmenden Anzeigenschluss ist kein Rücktritt mehr möglich und der Auftraggeber hat die Kosten für den von ihm bestellten Anzeigenraum zu tragen. Bei Rücktritt von einem Anzeigenauftrag vor Anzeigenschluss kann der Verlag die bis dahin entstandenen Herstellkosten berechnen.
d) Der Verlag kann Platzierungsvorschriften des Auftraggebers nur als Wünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Von dieser Regelung ausgenommen sind rubrizierte Anzeigen und Anzeigen mit Platzierungsvorschlag.
e) Satz- und Scankosten, die dem Verlag zur Herstellung einer Anzeige entstehen, werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet.
f) Fälle höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz und Preisminderung.
g) Bei fernmündlichen Anzeigen-, Terminen- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
h) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
i) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste nur zu einem geringen Nachlass berechtigen würde. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
j) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
k) Der Verlag behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsberechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
l) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpfl ichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährten Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
m) Persönliche Haftung des Verlages eines Auftraggebers: Ist der Auftraggeber eine juristische Person, ein im übrigen beschränkt Haftender (z.B. GmbH), so haftet gegenüber dem Verlag der für diesen Auftraggeber Zeichnende persönlich wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
n) Datenschutz: Gemäß § 726 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der EDV gespeichert werden.
o) Gerichtsstand ist Düsseldorf, Stand November 2009

nach oben

Magazin
Aktuelle Ausgabe »